08. Mai 2020
In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben. Der DFB und seine Landesverbände haben einen Leitfaden zusammengestellt, der hilfreiche Tipps gibt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb beachten sollten. Der Leitfaden bietet eine Orientierung, um Wege aufzuzeigen, wie der Fußball im Amateurbereich…