Aktiv gegen Missbrauch

Gemeinsam Sport zu treiben und Fußball zu spielen ist mit sexuellen Übergriffen nicht vereinbar. Wir im Fußball respektieren die Grenzen des Einzelnen und das Recht auf Selbstbestimmung. Selbstverständlich achten wir die Gesetze. Und doch kommt es auch in Sportvereinen zu sexuell motivierten Übergriffen. Unsere Vereine sind in der Gesellschaft verankert. Sie sind Teil der Gesellschaft. Zu glauben, sie wären frei von allen gesellschaftlichen Problemen, wäre naiv! 

„Wenn wir zu diesem Thema etwas machen, glaubt jeder, wir hätten da ein Problem“. So oder so ähnlich denken viele Vereine, wenn es um die Frage geht, sich im Fußball gemeinsam wehrhaft gegen sexuelle Übergriffe insbesondere solcher gegen Kinder aufzustellen. Wir verhindern pädosexuelle Vorkommnisse aber nicht, indem wir uns dem Thema nicht stellen. Aus Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und aus Verantwortung gegenüber dem Verein selber ist es unbedingt wichtig, sich offen mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Der Verein, der sich mit dem Thema Kinderschutz befasst, bringt hiermit nicht zum Ausdruck, selber betroffen zu sein! Er bringt zum Ausdruck, seine Verantwortung ernst zu nehmen. Prävention ist eine Chance!

Auch wir im FVM nehmen unsere Verantwortung ernst. Dabei stehen wir Seite an Seite mit dem Landessportbund NRW, der sich bereits als einige der wenigen Sportorganisationen in Deutschland seit vielen Jahren mit diesem Thema auseinandersetzt und Vereinen Hilfestellungen bietet. 

Hier in der Region finden Sie Hilfe unter www.imblick.info. Hier finden Sie direkt Hilfe in Ihrer Kommune, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. Die Mitarbeiter/innen der Jugendämter beantworten gerne Ihre Fragen und helfen weiter. Darüber hinaus finden Sie viele weitere Informationen rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie über die Arbeit des Netzwerkes.

Darüber hinaus arbeiten wir eng mit der Organisation Zartbitter e.V. zusammen. Zartbitter Köln e. V. ist die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, die deutschlandweit tätig ist und sowohl bei staatlichen wie auch bei nicht staatlichen Organisationen aufgrund ihrer Kompetenz und ihrem jahrzehntelangen Einsatz für den Kinderschutz einen guten Namen hat. 


Bereiche


Anlaufstelle des Verbandes

Der Fußball-Verband Mittelrhein hat eine Anlaufstelle für alle Fragen um das Thema „sexueller Missbrauch“ eingerichtet. An diese Anlaufstelle können sich Vereine wenden, die Hilfe benötigen, Kinder und Jugendliche, die Vorfälle schildern möchten usw. usw. Alle Meldungen und Informationen an die Anlaufstelle bleiben selbstverständlich vertraulich.

Unsere Anlaufstelle übernimmt nicht Aufklärung und Ahndung von Vorkommnissen innerhalb des Vereins. Wir verstehen uns ausschließlich als zentrale Stelle zur Vermittlung von externer Hilfe, zum Herstellen von Kontakten z. B. mit Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferschutzorganisationen oder auch Stellen, die Tätern Hilfe bieten. Unsere Anlaufstelle hört zu, sammelt Informationen und gibt Ratschläge für das weitere Vorgehen. Sie stellt Informationen zur Verfügung, stellt Kontakte her etc.

Nachfolgend finden Sie die Daten unserer Mitarbeiter im Haupt- und Ehrenamt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenn Du als Kind Hilfe suchst oder einfach reden möchtest, wenn Sie als Vereinsverantwortlicher nicht mehr weiter wissen oder vielleicht auch nur Ihr eigenes Präventionskonzept vorstellen wollen:

Oliver Zeppenfeld

Sövener Straße 60

53773 Hennef

E-Mail: anlaufstelle(at)fvm.de

Tel.: 02242/91875-50

Sandra Fritz

Sövener Straße 60

53773 Hennef

E-Mail: anlaufstelle(at)fvm.de

Tel.: 02242/91875-50


Für Jugendliche und Kinder

Wenn Du an dieser Stelle auf unserer Homepage nachliest, wirst Du einen guten Grund dafür haben. Wir finden es toll, dass Du dich informierst. Bitte denke aber immer daran: Besser als selber nachzulesen ist es, sich persönlich Rat und Hilfe bei jemand anderem zu holen, dem Du vertraust.

Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen, die Dir ein bisschen weiterhelfen. Vor allem haben wir für Dich aber Adressen zusammengetragen, an die Du Dich wenden kannst, um Dein Anliegen persönlich zu besprechen. Keine Angst: Niemand zwingt Dich zu etwas. Du kannst erst einmal erzählen, was Dich bewegt. Deine Meldungen und Informationen bleiben selbstverständlich vertraulich.

 


Für Eltern

Eltern sind für ihre Kinder die zentralen und natürlichen Ansprechpartner. Es ist in erster Linie wichtig und zentral, dieses Grundvertrauen der Kinder nicht zu beschädigen, sondern ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

Unsere erste Grundregel:
Haben Sie Vertrauen zu Ihrem Kind. Hören Sie Ihrem Kind zu und vermeiden Sie jede Reaktion, die das Kind daran zweifeln lassen könnte, in Ihnen den ersten Verbündeten zu haben. 
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe bei Dritten zu suchen, um die Situation besser beurteilen zu können.

Einige Informationen zum Einstieg haben wir nachfolgend unter „Gut zu wissen“ für Sie zusammengestellt, Adressen möglicher Ansprechpartner finden Sie unter „Hilfe holen“.

  • Gut zu wissen

    Gut zu wissen

    Wir können an dieser Stelle keine umfassenden Handlungsanweisungen geben, sondern nur einige Einstiegsinformationen. Die Erfahrung lehrt: Jede Situation ist anders und braucht andere Antworten. Wir raten Ihnen deshalb dringend dazu, sich an eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden, um ein Hilfsangebot für den Einzelfall zu erhalten. Erste Ansprechpartner finden Sie unter "Hilfe holen".

    Pauschale Empfehlungen für betroffene Eltern sind schwer zu geben. Grundsätzlich gibt es sehr viele gute Informationen zu diesem Thema, z.B. im Rahmen des Internetauftritts der Organisation Zartbitter e.V.. Dort werden auch diverse Broschüren, Ratgeber und Bücher für Mütter und Väter angeboten.

    Einige wenige Ratschläge als Einstieg möchten wir Ihnen hier zusammentragen:

    Eltern haben den engsten Kontakt zu ihren Kindern. Wenn Ihnen am Verhalten Ihres Kindes etwas auffällt, sprechen Sie das Kind hierauf an. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Kind am Anfang alles abstreitet. Tätern vermitteln Kindern häufig das Gefühl, selber schuld zu sein und Verantwortung für die Geschehnisse zu tragen. Vermitteln Sie Ihrem Kind Geborgenheit und Sicherheit und hören ihm gut zu. Unterstützen Sie Ihr Kind im Entwickeln von Selbstsicherheit, Selbstständigkeit und Selbstvertrauen. Reden Sie mit dem Kind offen darüber, warum es bestimmte Vorkommnisse als belastend empfindet und geben Sie dem Kind keinesfalls das Gefühl, Verantwortung an diesen Geschehnissen zu tragen. Verantwortlich sind immer und ausschließlich die Täter!

    Sprechen Sie das Thema sexuelle Übergriffe offen an. So lernen Kinder und Jugendliche, ihrem Gefühl zu vertrauen und sexuelle Übergriffe richtig einzuordnen. Gleichzeitig lernen Sie, selber darüber zu sprechen und tabuisieren nichts. Täter vermitteln Kindern oft das Gefühl, sie müssten nun ein Geheimnis wahren. Lassen Sie Ihr Kind spüren, dass es mit Ihnen alles teilen darf und keine Geheimnisse Ihnen gegenüber haben muss (wohl aber darf).

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind im Sportverein sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein könnte, begleiten Sie Ihr Kind in den Verein. Beobachten Sie das Training sowie das Verhalten von Betreuern, Trainern und anderen Kindern am Rande des Trainings oder des Spiels. Fällt Ihnen hierbei etwas auf, haben Sie den Mut, Hilfe zu suchen!

    Machen Sie Ihrem Kind auf keinen Fall Vorwürfe, und zwar weder Vorwürfe, bestimmte Situationen provoziert zu haben, noch sich gegebenenfalls erst spät an Sie gewandt zu haben. Vermeiden Sie bitte auch jegliches Verhalten, das dem Kind suggerieren könnte, Sie würden an seinen Angaben zweifeln. Stellen Sie beispielsweise die Aussagen des Kindes nicht in Frage, indem Sie auf den guten Leumund des Trainers verweisen, z.B.: „der …, aber der ist doch so beliebt und so ein prima Kerl, bist Du Dir da wirklich sicher?“.

    Diskutieren Sie mit dem Kind nicht Ihr weiteres Vorgehen oder stellen dem Kind dar, welche Konsequenzen Ihr weiteres Vorgehen haben wird. Kinder fühlen sich dann häufig verantwortlich für die Dinge, die dem Täter geschehen. Im schlimmsten Fall wird sich Ihr Kind Ihnen nicht mehr anvertrauen.

    In jedem Falle nehmen Sie Ihr Kind ernst und hören ihm zu!

  • Hilfe holen

    Hilfe holen

    Grundsätzlich raten wir dazu, möglichst frühzeitig externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ausnahmesituationen wie die eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch lassen sich weder aus der allgemeinen „Elternerfahrung“ lösen, noch mit gesundem Menschenverstand.

    Haben Sie keine Angst davor, dass sich der Verdacht vielleicht nicht erhärten könnte. Glauben Sie uns: Alle Beteiligten sind froh, wenn dies so ist. Deshalb dürfen Sie ruhig Beratungsstellen, Jugendämter etc. ansprechen, ohne befürchten zu müssen, damit zu überziehen oder Dinge loszutreten, die Sie vielleicht gar nicht möchten!

    Wir haben Ihnen nachfolgend einige wenige Telefonnummern zusammengestellt, an die Sie sich wenden können:

     

    OrganisationKontakt
    Anlaufstelle des FVM02242 - 91875-50
    Nummer gegen Kummer – Elterntelefon0800-111 0 550
    Zartbitter e. V., Köln0221-31 20 55
    Schulpsychologischer Dienst in Nordrhein-Westfalenwww.schulpsychologie.nrw.de
    Notfallseelsorge Nordrhein-Westfalenwww.notfallseelsorge.de
    Wildwasser.de (mit Suchfunktion für weitere Beratungsstellen)www.wildwasser.de
    Polizei Notruf110
    Örtliche Jugendämterüber die zentrale Rufnummer Ihrer Kreisverwaltung/Stadtverwaltung
    Deutscher Kinderschutzbund030-214809-0
    Imblick.infowww.imblick.info

     

     


Für Vereine

Wir im Verein sind verantwortlich für alle uns anvertrauten Menschen, insbesondere den uns anvertrauten Kindern. Setzen Sie sich daher aktiv für Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Verein ein. Nehmen Sie die Angebote des Verbandes an. Haben Sie dabei keine Angst davor, dass der Verein stigmatisiert wird, davor, dass die Kinder Ihrem Verein fernbleiben. Das Gegenteil wird der Fall sein: Ein Verein, der sich offensiv mit dem Aspekt der Prävention auseinandersetzt wird auf Dauer für Eltern und Kinder attraktiver sein als ein Verein, der sich gemäß dem „Sankt-Florians-Prinzip“ verhält.

Einige Einstiegsinformationen für Sie als Verein finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • Präventionsmöglichkeiten im Verein

    Präventionsmöglichkeiten im Verein

    Prävention im Verein beginnt mit Information. Gehen Sie, als Vereinsführung, mit gutem Beispiel voran und richten Sie Ihre Handlungen danach aus. Informieren Sie sich selber über das Thema und stellen nach Möglichkeit solche Informationen auch für Eltern und Kinder bereit.

    Als konkrete Maßnahmen innerhalb Ihres Vereins, die Sie in enger Abstimmung mit Ihrem Vorstand umsetzen können, kommen beispielsweise in Betracht:

     

    • Veranstaltung eines allgemeinen Informationsabends für Eltern, sinnvollerweise unter Hinzuziehung eines externen Referenten.
    • Bereitstellung von Informationen für Kinder, z. B. durch Einsatz der Broschüren „Platzverweis – Tipps für Jungen“ und „Platzverweis – Tipps für Mädchen“.
    • Formulierung gemeinsamer Grundwerte innerhalb des Vereins und Aushang an geeigneter Stelle, ggf. auch Diskussion auf der Mitgliederversammlung.
    • Abgabe von Selbstverpflichtungserklärungen aller Trainer/Betreuer auf einen entsprechenden Ehrenkodex.
    • Verpflichtung aller Trainer/Betreuer auf eine gegenseitige Wachsamkeit. Kameradschaft und Kollegialität im Trainer-/Betreuerkreis hört dort auf, wo Grenzverletzungen und Missbrauch anfangen!
    • Freiwillige Abgabe eines aktuellen Führungszeugnisses und Verpflichtung darauf, dieses regelmäßig (längstens alle 36 Monate) zu aktualisieren. Geht der Vorstand mit gutem Beispiel voraus, dann folgen Ihnen die Trainer und Betreuer in der Regel sehr gerne.
    • Einrichtung einer Anlaufstelle innerhalb des Vereins, an die sich Betroffene wenden können. Aber: Es sollte sich hierbei um einen Externen handeln, z. B. einen Rechtsanwalt, der diese Dienstleistung für die Vereine übernimmt. Und: Die Anlaufstelle sollte nicht zum vereinsintern Inquisitionsplenum werden, sondern vor allem Hilfen durch professionelle Hilfestellen vermitteln.
  • Erweitertes Führungszeugnis

    Erweitertes Führungszeugnis

    Mit dem am 01.05.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16.07.2009 ist in §§ 30 a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) das „erweiterte Führungszeugnis“ eingeführt worden. Mit dem erweiterten Führungszeugnis wird Auskunft über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Im erweiterten Führungszeugnis werden – anders als im normalen Führungszeugnis – auch Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, erfasst, sofern es sich um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 174, ff. StGB handelt. Damit gibt das erweiterte Führungszeugnis Auskunft über die Frage, ob derjenige, der es vorlegt, bis zum Tag der Erstellung des erweiterten Führungszeugnisses bereits rechtskräftig wegen entsprechender Delikte verurteilt worden ist.

    Ob Sie im Verein das erweiterte Führungszeugnis verlangen oder nicht, kann der Vorstand eigenverantwortlich entscheiden. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu trifft den Verein aktuell nicht. Allerdings ist das erweiterte Führungszeugnis selbstverständlich hilfreich, wenn es darum geht, bereits einschlägig Vorbestrafte zu erkennen und von der Arbeit mit den Kindern abzuhalten. Bedenken Sie: In der Regel sind einschlägig vorbestrafte Täter krank im medizinischen Sinne. Ein Rückfall ist niemals auszuschließen. Dem Kinderschutz sollte daher stets die Priorität vor dem Gedanken der Resozialisierung von Tätern eingeräumt werden!

    Weitergehende Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Justiz.

    Das Antragsverfahren stellt sich um Grundsatz wie beim normalen Führungszeugnis dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen. Wenn Sie sich entscheiden, ein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis von Ihren Trainern/Betreuern zu verlangen, finden Sie hier die nötigen Muster.

    Ganz wichtig im Zusammenhang mit dem erweiterten Führungszeugnis sind uns die folgenden Punkte:

     

    • Ein „sauberes“ erweitertes Führungszeugnis garantiert nicht, dass sexuelle Übergriffe ausgeschlossen sind. Das erweiterte Führungszeugnis erfasst nur rechtskräftige Verurteilungen; es gibt keinerlei Hinweise auf aktuelle oder frühere Ermittlungsverfahren, Verdachtsmomente und – selbstverständlich – auch nicht unerkannt agierende Täter!
    • Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Dokument, das äußerst sensible persönliche Daten enthält. Wenn Sie die Vorlage fordern, sorgen Sie unbedingt dafür, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Zugriff jeglichen Dritten entzogen wird. Die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses sind in der Regel auch keine Themen, die innerhalb des Vorstandes zu diskutieren sind.
    • Ein erweitertes Führungszeugnis verliert seinen Sinn, wenn es nicht mehr aktuell ist. Deshalb muss es regelmäßig erneuert werden. Wir empfehlen, das erweiterte Führungszeugnis mindestens alle 36 Monate erneuern zu lassen. Gleichzeitig sollte man den Ehrenamtler darauf verpflichten, sich zwischenzeitlich ergebende Veränderungen (etwaige Ermittlungsverfahren, Verurteilungen…) unverzüglich dem Vereinsvorstand anzuzeigen.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ersetzt keinesfalls eine Wachsamkeit innerhalb des Vereins sowie sonstige Maßnahmen! Wiegen Sie sich nicht in der falschen Sicherheit, durch eine Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alles getan zu haben, was man als Verein tun kann! Dem ist definitiv nicht so.
    • Politisch versuchen wir, eine Kostenfreiheit für ehrenamtlichtätige Personen zu erreichen und hoffen, dass wir bald eine positive Rückmeldung geben können.
  • Reaktion im Krisenfall

    Reaktion im Krisenfall

    Wenn Sie als Vereinsverantwortlicher Gerüchte über einen möglichen sexuellen Missbrauch hören, ist es höchste Zeit zum Eingreifen!

    Erste Grundregel: Machen Sie nicht den Fehler, sexuelle Übergriffe ausschließlich vereinsintern aufzuarbeiten, den Täter auszuschließen und aus Angst beispielsweise vor schlechter Presse eine Mauer des Schweigens aufzubauen, gegebenenfalls sogar Opfer einzuschüchtern oder aus dem Verein auszuschließen. Auch ein Ausschluss des Täters aus dem Verein alleine hilft nicht weiter. Die Erfahrung lehrt, dass die Täter sich schnell einen neuen Verein suchen. Sie haben dann zwar weitere Übergriffe dieses Täters in Ihrem Verein verhindert, einen anderen Verein aber in eine vergleichbare Situation gebracht. Eine geeignete Verfolgung und Aufbereitung dieses Übergriffes - auch aus Gründen des Opferschutzes - ist ebenfalls nicht erfolgt.

    Grundsätzlich ist es wichtig, sich innerhalb des Vereins rechtzeitig über ein mögliches Verhalten im Krisenfall klar zu werden. Welche Ermittlungen werden innerhalb des Vereins geführt? Wann ist der Punkt gekommen, Dritte hinzu zu ziehen, z. B. die Staatsanwaltschaft? Was ist in Sachen Opferschutz zu unternehmen?

    Wir haben Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nachfolgend einige Hinweise zur richtigen Reaktion zusammengestellt. Bitte sehen Sie diese Hinweise als erste Anregungen und entwickeln auf Grundlage dieser Hinweise nach Möglichkeit ein vereinsspezifisches Krisenreaktionsschema, nach dem Sie dann im Krisenfall innerhalb des Vereins vorgehen können:

     

    • Bewahren Sie Ruhe! Handeln Sie gleichwohl entschlossen und schnell!
    • Notieren Sie die Vorfälle nach Zeit, Ort, Beteiligten, Zeugen und Inhalten.
    • Stellen Sie durch geeignete interne organisatorische Maßnahmen sicher, dass derjenige, der möglicherweise als Täter in Betracht kommt, ab sofort nicht mehr alleine mit den Kindern/Jugendlichen ist.
    • Vermeiden Sie allerdings jegliche unmittelbare Ansprache des vermuteten Täters. Solche Gespräche sind heikel und sollten daher nur von Fachleuten durchgeführt werden!
    • Wenden Sie sich, sobald Sie die Fakten zusammengetragen haben, unverzüglich gemeinsam mit Ihrem Vereinsvorstand an eine externe Stelle. 
    • Lassen Sie sich nicht von der – falschen – Überlegung leiten, das Problem innerhalb des Vereins durch einen schnellen Ausschluss des Täters lösen zu können. Erstens wissen Sie nie, ob Sie nicht einen Unschuldigen belasten. Zweitens lösen Sie das Problem vielleicht für Ihren Verein, nicht aber für alle anderen Vereine. Drittens helfen Sie den Opfern nicht durch eine solche „vereinsinterne Lösung“. Denn der Täter bleibt ungestraft und kann dem Opfer jederzeit wieder begegnen.
    • Seien Sie sich bewusst, dass Sie für das, was Sie tun, im Zweifel viel Kritik und Anfeindungen ernten werden. Der Schutz unserer Kinder ist es gleichwohl wert: Sie tun das Richtige!

     

     

  • Kontakte

    Kontakte

    Wenn Sie als Verein Hilfe brauchen, können Sie sich – unter anderem – an die folgenden Stellen wenden:

     

    OrganisationKontakt
    Anlaufstelle des FVM02242 - 91875-50
    Örtliche Jugendämterwww.imblick.info/jugendschutz-im-ehrenamt/ihre-ansprechpartnerinnen/

     

     


Für Trainer und Betreuer

Es ist schön, dass Sie sich als Trainer/Betreuer in Ihrem Verein engagieren. Ohne Ihr Engagement könnten die Kinder nicht Fußball spielen!

Auch wenn es für Sie unvorstellbar erscheinen mag: Menschen mit pädosexueller Veranlagung, die den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, tun dies auch in unseren Vereinen. Leider bietet gerade die Funktion als Trainer/Betreuer die Möglichkeit des engen Kontakts zu den Kindern. Es ist deshalb unbedingt wichtig, gerade im Kreis der Trainer/Betreuer aufmerksam zu sein und den Kinderschutz ernst zu nehmen.

Gerade Sie als Trainer/Betreuer sind nahe an den Kindern. Sie tragen eine besondere Verantwortung für Ihre Kinder, und zwar nicht nur was das Funktionieren der Mannschaft und den sportlichen Erfolg angeht.

Wir haben Ihnen auf den folgenden Seiten einige grundlegende Informationen für Sie als Betreuer zusammengestellt.

  • Einige grundsätzliche Verhaltensregeln

    Einige grundsätzliche Verhaltensregeln

    Die folgenden grundsätzlichen Verhaltensregeln haben wir u. a. aus dem Internetauftritt des Schweizerischen Olympischen Komitees (http://www.spiritofsport.ch) für Sie zusammengetragen:

     

    • Nehmen Sie Ihre Vorbildwirkung auf Kinder und Jugendliche jederzeit bewusst wahr und tragen Sie diese besondere Verantwortung mit Sorgfalt.
    • Achten Sie insbesondere auf die körperliche und psychische Integrität der Kinder und Jugendlichen.
    • Nehmen Sie Schamgefühle ernst. Treten Sie immer für das Selbstbestimmungsrecht der Kinder ein. Akzeptieren und vertreten Sie die Richtigkeit des Grundsatzes „mein Körper gehört mir“.
    • Pflegen Sie einen natürlichen, sorgfältigen Umgang mit den Ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört auch, dass Sie nicht auf alle Körperkontakte verzichten, sich aber sehr wohl eines jeden Körperkontaktes bewusst sind. Bestimmte Körperkontakte, z. B. das „In-den-Arm-Nehmen“ eines über eine Niederlage enttäuschten Kindes, gehören zu unserem Sport dazu.
    • Jedes Kind ist anders. Während das eine Kind eher verschlossen ist und jeden körperlichen Kontakt als Eingriff in seine Intimsphäre missbilligt, ist für andere Kinder (auch) körperliche Nähe normal. Versuchen Sie, die Ihnen anvertrauten Kinder zu verstehen und die jeweils individuellen Grenzen zu wahren.
    • Unabhängig von den individuellen Grenzen eines jeden Kindes gibt es absolute Grenzen, die Sie als Trainer/Betreuer nicht überschreiten dürfen. Selbst wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Kind von Ihnen mehr Zuwendung wünscht, ist es an Ihnen, diese Grenzen zu setzen und auch einzuhalten. Sie sind der Erwachsene, der die Bedeutung von Grenzverletzungen einschätzen kann und dafür verantwortlich ist, absolute Grenzen unabhängig von den von Ihnen wahrgenommenen Wünschen der Kinder zu wahren.
    • Halten Sie die Ihnen anvertrauten Kinder im Auge. Sexuelle Übergriffe kommen nicht nur im Verein, sondern auch in der Familie, im schulischen Umfeld etc. vor. Sie verbringen viel Zeit mit den Kindern und haben vielleicht die Chance, Ihren Kindern und Jugendlichen in solchen Situationen zu helfen und beizustehen. Wenn Sie ein auffälliges Verhalten feststellen, suchen Sie Hilfe. Sprechen Sie zunächst das Kind an, bedrängen es aber nicht. Suchen Sie dann gegebenenfalls die Möglichkeit, die Eltern auf das Verhalten des Kindes anzusprechen.
  • Freiwilliges erweitertes Führungszeugnis

    Freiwilliges erweitertes Führungszeugnis

    Das erst vor Kurzem eingeführte erweiterte Führungszeugnis listet Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte, und zwar – anders als das normale Führungszeugnis - unabhängig von der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe oder der Höhe der verhängten Geldstrafe. Es ist damit ein Mittel, dem Verein objektiv zu belegen, dass Sie straffrei sind.

    Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Übernahme von ehrenamtlichen Trainer-/Betreuertätigkeiten ist keine Pflicht. Trotzdem bietet das erweiterte Führungszeugnis eine Möglichkeit auf für Sie, guten Willen zu beweisen und mit einem guten Vorbild voran zu gehen. Der organisierte Sport verlangt von jedem hauptamtlich beschäftigten Trainer/Betreuer ein erweitertes Führungszeugnis, bevor eine Zulassung zu der Tätigkeit erfolgt. Warum sollten Sie für sich diese Grundsätze nicht auch in die ehrenamtliche Tätigkeit über-nehmen? Sexueller Missbrauch lässt sich nicht in ehren- und hauptamtliche Tätigkeit aufteilen.

    Der Trainer/Betreuer, der seinem Verein freiwillig ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegt, geht mit einem guten Beispiel für alle Trainer/Betreuer voran und zeigt, dass es ihm mit dem Kinderschutz ernst ist.

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Sie benötigen in der Regel Ihren Personalausweis sowie eine Anforderung Ihres Vereins. Ein Muster, das Sie dem Vereinsvorstand zur Unterzeichnung vorlegen können, finden Sie unter Downloads. An Kosten kann eine Verwaltungsgebühr von 13€ von der ausstellenden Behörde in Rechnung gestellt werden. Für ehrenamtlich tätige Trainer/Betreuer kann aber auf Bitten des Vereins in der Vereinsanforderung auf diese Gebühr verzichtet werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein erweitertes Führungszeugnis stets nur eine Aussage über die Vergangenheit geben kann. Damit ein erweitertes Führungszeugnis Sinn macht, muss es regelmäßig aktualisiert werden.

    Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und seiner Beantragung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesjustizamtes (http://www.bundesjustizamt.de) sowie im Rahmen unseres Internetauftrittes hier.

  • Hilfe hohlen

Interventionskonzept FVM

Der Fußball-Verband Mittelrhein e.V. versteht sich als Vermittler zwischen Opfern, Vereinen und staatlichen Stellen sowie Hilfsorganisationen. Unser Ziel ist es, insbesondere den Vereinen und Opfern Hilfen zu vermitteln.

Der Fußball-Verband Mittelrhein e.V. hat eine Anlaufstelle für alle Fragen um das Thema „sexueller Missbrauch“ eingerichtet. An diese Anlaufstelle können sich Vereine wenden, die Hilfe benötigen, Kinder und Jugendliche, die Vorfälle schildern möchten usw. Alle Meldungen und Informationen an die Anlaufstelle bleiben selbstverständlich vertraulich.

Unsere Anlaufstelle übernimmt nicht Aufklärung und Ahndung von Vorkommnissen innerhalb des Vereins. Aufgabe der Anlaufstelle ist es auch nicht, Vorfälle intern zu klären und intern zu halten. Wir verstehen uns ausschließlich als zentrale Stelle zur Vermittlung von externer Hilfe, zum Herstellen von Kontakten z. B. mit Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferschutzorganisationen oder auch Stellen, die Tätern Hilfe bieten. Unsere Anlaufstelle hört zu, sammelt Informationen und gibt Ratschläge für das weitere Vorgehen. Sie stellt Informationen zur Verfügung, stellt Kontakte her etc. Wir pflegen gute Kontakte mit Staatsanwaltschaften und Beratungsstellen.

Nachfolgend finden Sie die Daten unserer Mitarbeiter im Haupt- und Ehrenamt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenn Du als Kind Hilfe suchst oder einfach reden möchtest, wenn Sie als Vereinsverantwortlicher nicht mehr weiter wissen oder vielleicht auch nur Ihr eigenes Präventionskonzept vorstellen wollen:

Oliver Zeppenfeld

Sövener Straße 60

53773 Hennef

E-Mail: anlaufstelle(at)fvm.de

Tel.: 02242/91875-50

Sandra Fritz

Sövener Str. 60

53773 Hennef

E-Mail: anlaufstelle(at)fvm.de

Tel.: 02242/91875-50


Ehrenkodex

Wir im Fußball-Verband Mittelrhein haben einen einfachen Ehrenkodex entwickelt, der die wesentlichen Grundsätze im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen wiedergibt. Wenn sich jeder Aktive im Verein auf diese wenigen Grundsätze verpflichtet, ist schon viel geholfen. Diskutieren und beschließen Sie einen solchen Ehrenkodex! Bekennen Sie sich durch einen Aushang!


Downloads

Anlage Rundschreiben Onlinebeantragung von Fuehrungszeugnissen

DFB-Broschuere "Kinderschutz im Verein"


Ehrenkodex FVM (Stand 2011)

LSB-Broschüre-Jungs "Finger weg"

LSB-Broschüre-Mädchen "Wir können auch anders"

Merkblatt erweitertes Führungszeugnis im Verein

Merkblatt Führungszeugnis Gebührenbefreiung (Stand 2012)

Merkpunkte Kinderschutzprogramm 2014

Rundschreiben Onlinebeantragung von Führungszeugnissen

Verhaltensleitlinien (Stand 2012)

WFLV Flyer Kinderschutz 2012

Zartbitter-Broschüre "Platzverweis Jungs"

Zartbitter-Broschüre "Platzverweis Mädchen"


FAQ etc.

Rund um das Thema des sexuellen Missbrauchs, insbesondere von Jugendlichen und Kindern gibt es viele Fragen. Wir können und werden nicht alle Fragen im Rahmen unseres Internetauftrittes beantworten können. Deshalb empfehlen wir in jedem Falle auch einen Blick auf die von uns zusammengestellten Links sowie in unsere Downloads.

Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragestellungen, sowie häufige Statements und die Position des organisierten Fußballs am Mittelrhein hierzu zusammengestellt.

 

 

Fragen und Antworten

Häufige Statements - und unsere Position dazu
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