25. November 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 24. November 2021 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert. Diese hat auch Auswirkungen auf den Amateurfußball: Grundsätzlich gilt, dass die gemeinsame Sportausübung (Training und Wettkampf) nur noch unter der 2G-Regel möglich ist, wobei übergangsweise auch ein höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test ausreicht, um am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen zu können. Im Folgenden sollen die wichtigsten Antworten zu den neuen Regeln gegeben werden. Die aktuelle Verordnung gilt vorerst bis zum 21. Dezember 2021. Was bedeutet 2G? Eine Person erfüllt die 2G-Regel, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen ist. Was bedeutet 3G? Eine…