19. August 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 20. August 2021 eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, die einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen ermöglicht. Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der CoronaSchVO und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das für die Sportausübung? Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der „Hygiene- und…