Nach der EURO 2024 sind der dort bereits erprobte „Kapitänsdialog“ und das ebenfalls von der FIFA genehmigte „STOPP-Konzept“ bereits seit einigen Wochen medial in aller Munde – und werden seit Saisonbeginn in allen FVM-Klassen angewendet. Darüber hinaus gibt es aber auch kleine Regeländerungen im engeren Sinne, die ebenfalls bereits seit der EURO 2024 Anwendung fanden. FVM-Schiedsrichterlehrwart Michael Beitzel und Leiter Team Spielbetrieb Maximilian Gaar erklären die einzelnen Anpassungen im Detail.
Kapitänsdialog
Der Kapitänsdialog – wie im Übrigen auch das DFB-STOPP-Konzept – ist eine Maßnahme, die zur Stärkung des Fair-Play-Gedankens auf den Plätzen am Mittelrhein beitragen und deeskalierend wirken soll. Dabei gilt, dass bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Strafstoß) nur die Kapitänin bzw. der Kapitän mit der Schiedsrichterin bzw. dem Schiedsrichter kommunizieren darf. Der*Die Schiedsrichter*in zeigt dies durch den waagerecht ausgestreckten Arm an, der signalisiert, dass bis auf den*die Kapitän*in weitere Spieler*innen mindestens vier Meter Abstand halten sollen. Spieler*innen, die sich daran nicht halten, können verwarnt werden.
Außerdem soll die Kommunikation zukünftig noch aktiver auch durch den*die Schiedsrichter*in mit dem*der Kapitän*in gesucht werden, um wichtige oder spielentscheidende Situationen kurz zu erklären. Auf diese Weise soll ein sachlicher Austausch auf beiden Seiten gefördert und ein besseres Verständnis füreinander auf dem Platz geschaffen werden. Das Spiel soll nach wichtigen Entscheidungen dadurch ruhiger und nach einem kurzen Austausch schneller als bisher fortgesetzt werden.
DFB-STOPP-Konzept
Diese Maßnahme wurde bereits in einigen anderen Landesverbänden getestet und als geeignet empfunden, um Spielabbrüche zu minimieren. Durch das DFB-Stopp-Konzept ist es den Schiedsrichter*innen künftig möglich, auf eine potentielle Eskalation der Partie durch Einflüsse von Innen und Außen zu reagieren und bis zu zwei Beruhigungspausen einzulegen. Mögliche Einflüsse, die zu einer Beruhigungspause führen können, sind beispielsweise Rudelbildungen auf dem Platz oder Beleidigungen durch die Zuschauer*innen. In diesen Fällen drohender Eskalation kann der*die Schiedsrichter*in gemäß des DFB-STOPP-Konzeptes eine Beruhigungspause einlegen:
- Das offizielle Zeichen sind überkreuzte Arme über dem Kopf. Dann wird in Richtung der beiden Strafräume gezeigt. Nach diesem Zeichen haben sich alle Spieler*innen in den eigenen Strafraum zu begeben, nur die Kapitän*innen (und ggf. weitere, von dem*der Schiedsrichter*in benannte Personen) kommen im Mittelkreis zusammen. Dort erklärt der*die Schiedsrichter*in den Kapitän*innen den Grund für die Beruhigungspause und teilt die voraussichtliche Dauer mit, welche sich danach orientiert, wann eine geordnete Spielfortsetzung wieder möglich ist.
- Spieler*innen, die sich daran nicht halten, können verwarnt werden. Auf Sportplätzen, auf denen dies möglich ist, gibt es zusätzlich noch eine standardisierte Stadiondurchsage. Pro Spiel sind bis zu zwei Beruhigungspausen möglich, eine weitere Unterbrechung würde zum Abbruch der Begegnung führen.
Durch diese Maßnahme ist es zukünftig möglich, drohende Eskalationsspiralen auf und neben dem Platz zu durchbrechen und neben dem sofortigen Spielabbruch, der auch weiterhin möglich ist, weitere Maßnahmen ergreifen zu können, um zu einem reibungslosen Spielablauf zurückkehren zu können.
Regel 4: Ausrüstung - Schienbeinschoner
Hier gab es eine kleine Präzisierung: Die Schienbeinschoner müssen aus einem geeigneten Material bestehen und genügend groß sein, um angemessenen Schutz zu bieten, und von den Stutzen abgedeckt werden. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Spieler*innen nunmehr selbst für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner verantwortlich sind. Eine Kontrolle durch die Schiedsrichter*innen entfällt.
Regel 4: Weitere Ausrüstungsteile
Ungefährliche Schutzausrüstung, zum Beispiel Handschuhe, Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Mützen von Torhüter*innen und Sportbrillen sind nun ausdrücklich als weitere Ausrüstungsteile erlaubt. Torhüter*innen dürfen weiterhin Trainingshosen tragen.
Regel 12: Fouls und Handspiel
Bei einem strafbaren Handspiel im Strafraum wird nunmehr bei der Ballabwehr durch die verteidigende Mannschaft zwischen einem strafbar absichtlichen und einem strafbar unabsichtlichen Handspiel differenziert. Beides wird mit einem Elfmeter geahndet. Bezüglich der persönlichen Strafe geht man jedoch analog zu sonstigen Fouls vor, wenn der*die Verteidiger*in versucht, den Ball zu spielen oder einen Zweikampf um den Ball mit dem*der Gegner*in führt. Es ergibt sich dann eine Reduzierung der jeweiligen persönlichen Strafe. Von einem unabsichtlichen, aber trotzdem strafbaren Handspiel sprechen wir, wenn das Blocken des Balles mit einer unnatürlichen Armhaltung (über dem Kopf gehalten oder weit abgespreizt) geschieht, jedoch ohne Bewegung des Arms oder der Hand zum Ball bzw. in die Schussbahn.
Strafbar absichtliches Handspiel wird dagegen weiterhin mit einem Strafstoß und einem Feldverweis (Rot) bestraft. Eine Reduzierung auf eine Verwarnung (Gelb) findet nicht statt. Dies ist vergleichbar mit der Handhabung bei einem Halten, Ziehen, Stoßen und somit einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen.
Regel 14: Strafstoß
Die Lage des Balles bei der Ausführung des Strafstoßes wurde exakt festgelegt. Reicht es im Regelwerk ansonsten aus (z. B. beim Ausball oder beim Eckstoß), dass ein Teil des Balls beim Blick von oben noch über der Linie befindet, muss beim Strafstoß nunmehr ein Teil des Balles die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen. Es reicht also nicht mehr aus, dass nur der Rand des Elfmeterpunktes vom Ball überragt wird.
Dazu werden Vergehen von Mitspieler*innen beim Strafstoß nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen. Ein Beispiel: Insbesondere bei Spielen ohne neutrale Schiedsrichterassistent*innen ist es kaum möglich, neben Vergehen des*der Schützen*in und der Torhüter*in auch noch Vergehen der Mitspieler*innen zu erkennen. Dies kann etwa zu frühes Eindringen in den Strafraum oder den Teilkreis sehen. Diese Vergehen von Mitspieler*innen beeinflussen aber nur selten die Wirkung eines Strafstoßes. Wenn der Ball ins Spiel zurückspringt, wird nach dem gleichen Grundsatz verfahren, wie wenn der*die Torhüter*in zu früh die Linie verlässt. Sie werden daher nur geahndet, wenn sie die Auswirkung des Strafstoßes beeinflussen.
Beispiel für Regeländerung beim Strafstoß:
Ein Beispiel für die Regeländerung beim Strafstoß gab es bei dem EM-Spiel zwischen Spanien und Kroatien. Beim Stand von 3:0 für Spanien wurde ein Strafstoß für Kroatien von Bruno Petkovic erst im Nachgang verwandelt, nachdem Ivan Perisic vor dem Schuss in den Strafraum eingedrungen war. Wäre der Schuss von Petkovic unmittelbar ins Tor gegangen, hätte das zu frühe Eindringen in den Strafraum (anders als bisher) keine Rolle gespielt. Da Perisic aber im Anschluss den abgewehrten Ball wieder in die Mitte spielte, wo ihn Petkovic im Nachgang zum Tor verwandeln konnte, beeinflusste dies den Ausgang des Strafstoßes. Die richtige Entscheidung daher: Kein Tor und indirekter Freistoß an der Stelle, an der Perisic den Ball in die Mitte gepasst hat.
Weitere Änderungen zur Spielzeit 2024/25 finden Sie hier.
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