FAQ´s

Die wichtigsten Fragen rund um den Fußball-Verband Mittelrhein e.V. finden Sie hier in unserem FAQ´s. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. 

FVM-Lehrgänge

Allgemeines

  • Wo kann ich mich für Lehrgänge anmelden?

    Wo kann ich mich für Lehrgänge anmelden?

    Anmeldungen sind ausschließlich über den Online-Lehrgangsplan des FVM unter www.fvm.de (Rubrik: Qualifizierung) möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben im Anmeldeformular korrekt und vollständig eingegeben werden.

  • Kann ich mich bei ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen lassen?

    Kann ich mich bei ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen lassen?

    Sollte ein gewünschter Lehrgang bereits ausgebucht sein, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter mit Ihren kompletten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Mobilnummer, Geburtsdatum, Verein) und dem gewünschten Termin. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben mit dem Vermerk, dass Sie informiert werden, sobald ein Lehrgangsplatz für Sie frei wird. Bitte beachten Sie, dass dies allerdings auch sehr kurzfristig geschehen kann.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?

    Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung?

    Die Lehrgangsgebühren (inkl. Unterkunft- und Verpflegung) finden Sie im Online-Lehrgangsplan beim jeweiligen Lehrgangsangebot. Anfallende Reisekosten tragen die Lehrgangsteilnehmer selbst.

  • Kann mein Verein die Kosten übernehmen?

    Kann mein Verein die Kosten übernehmen?

    Sollte ein Verein die Kosten eines Lehrgangs für einen Teilnehmer übernehmen, vermerken Sie dies bitte unbedingt bei der Anmeldung bzw. tragen die Kontodaten des Vereins direkt ein.

  • Muss ich in der Sportschule übernachten, auch wenn ich in der Nähe wohne?

    Muss ich in der Sportschule übernachten, auch wenn ich in der Nähe wohne?

    Wenn Sie nicht in der Sportschule übernachten möchten, informieren Sie bitte die Lehrgangsleitung am Anreisetag darüber. Auch bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeit muss allerdings die Lehrgangsgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Eine Reduzierung der Lehrgangsgebühr ist leider nicht möglich.

  • Wie erfolgt die Unterbringung in der Sportschule?

    Wie erfolgt die Unterbringung in der Sportschule?

    Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind direkt bei der Sportschule (sportschule@fvm.de) zu buchen, sofern Kapazitäten frei sind. Bei Verfügbarkeit zahlen Sie den Aufpreis vor Ort bitte direkt an die Sportschule.

  • Was muss ich tun, wenn ich krankheits- oder verletzungsbedingt nicht an einem Lehrgang teilnehmen kann?

    Was muss ich tun, wenn ich krankheits- oder verletzungsbedingt nicht an einem Lehrgang teilnehmen kann?

    Bitte informieren Sie schriftlich und umgehend den Sachbearbeiter Ihres Lehrgangs. Sofern Sie ein Attest über Ihre Krankheit/Verletzung einreichen, wird Ihnen die Lehrgangsgebühr anteilig zurückerstattet. Hier wird auf die AGB‘s des FVM verwiesen.

  • Kann für die Lehrgänge Sonderurlaub beantragt werden?

    Kann für die Lehrgänge Sonderurlaub beantragt werden?

    Für die Aus- und Fortbildung zum DFB-Vereinsjugendleiter kann Sonderurlaub beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hierzu: http://www.sportjugend-nrw.de/service/sonderurlaub/

    Alle Trainerlizenzlehrgänge sowie die Lehrgänge zum Vereinsmanager unterliegen jedoch nicht dem Sonderurlaubsgesetz. 

Trainerlehrgänge

  • Fragen zur Trainerausbildung

    Fragen zur Trainerausbildung

    Wie starte ich meine Trainerkarriere? 

    Einen Einstieg in das Trainerlizenzsystem des DFB können Sie je nach Ihrer persönlichen Ausrichtung (Breiten- oder Leistungsfußballorientierung) mit der Trainer C-Lizenz oder der Trainer B-Lizenz beginnen. Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen erhalten Sie auf der Homepage des DFB (www.dfb.de).

    Direktlinks:

    Die Trainer C-Lizenzausbildung findet in unseren neun Fußballkreisen statt. Bitte wenden Sie sich hierfür an den für Ihren Verein zuständigen Fußballkreis. Dort erhalten Sie Informationen zu Terminen, Kosten etc.

    Die Trainer B-Lizenzausbildung wird vom Fußball-Verband Mittelrhein durchgeführt. Termine für die Ausbildung finden Sie auf www.fvm.de (Rubrik: Qualifizierung). Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie Sie sich gern an Ihre Ansprechpartnerin beim FVM. 

    Welche Unterlagen benötige ich? 

    Folgende Unterlagen sind bis spätestens drei Wochen vor Ausbildungsbeginn vorzulegen:

    1. Nachweis über die Tätigkeit als Spieler in einem dem DFB oder der FIFA angehörenden Verein sowie über die Mitgliedschaft in einem Verein. 
    2. Schriftliche formlose Erklärung, sich der Trainer-Ordnung sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und des FVM zu unterwerfen. 
    3. Tabellarischer Lebenslauf inkl. des sportlichen Werdegangs. 
    4. Ärztliche Bescheinigung über die sportliche Tauglichkeit (Original und nicht älter als 3 Monate). 
    5. Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.
    6. Bescheinigung über eine Grundausbildung in 1. Hilfe (9 LE; nicht älter als zwei Jahre).
    7. Für ausländische Bewerber: evtl. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. 

    Die Unterlagen werden von der Geschäftsstelle nach erfolgreicher Anmeldung zum Lehrgang schriftlich angefordert. Bitte reichen Sie keine Unterlagen unaufgefordert ein!

  • Fragen zur Trainerfortbildung

    Fragen zur Trainerfortbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen? 

    Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Original erforderlich. Das für die Beantragung erforderliche Anforderungsschreiben des FVM erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Vereinsmanager

  • Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzausbildung

    Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzausbildung

    Welche Voraussetzungen brauche ich?

    Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 18 Jahre. Der Teilnehmer soll eine Führungsposition im Verein anstreben oder ausüben. Der Lizenzbewerber nimmt grundsätzlich an allen Modulen der Ausbildung teil. Die Prüfung besteht aus einer themenbezogenen schriftlichen Lernerfolgskontrolle, einer praxisorientierten Hausarbeit und einem Prüfungsgespräch. Die gesamte Ausbildung muss in zwei Kalenderjahren absolviert werden. 


    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.

  • Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzfortbildung

    Fragen zur Vereinsmanager C-Lizenzfortbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Original erforderlich. Das für die Beantragung erforderliche Anforderungsschreiben des FVM erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Idealerweise wird die Fortbildung in dem Jahr, in dem die Lizenz ausläuft, absolviert.

Vereinsjugendleiter

  • Fragen zur Vereinsjugendleiterausbildung

    Fragen zur Vereinsjugendleiterausbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    1. Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original/nicht älter als 3 Monate). Dies gilt auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.

    2. Bescheinigung über eine Grundausbildung in 1. Hilfe (9 LE; nicht älter als zwei Jahre).

  • Fragen zur Vereinsjugendleiterfortbildung

    Fragen zur Vereinsjugendleiterfortbildung

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Für die Ausstellung der verlängerten Lizenz ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Original erforderlich. Das für die Beantragung erforderliche Anforderungsschreiben des FVM erhalten Sie mit der Einladung zum Lehrgang ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Idealerweise wird die Fortbildung in dem Jahr, in dem die Lizenz ausläuft, absolviert.

DFBnet

  • Wo finde ich das DFBnet?

    Wo finde ich das DFBnet?

    Das DFBnet ist im Internet unter www.dfbnet.org zu finden. Dort können nach der Anmeldung mit der individuell vergebenen Benutzerkennung je nach Berechtigung z.B. der Vereinsmeldebogen oder auch die Ergebnismeldung bearbeitet werden.

  • Wer vergibt die Benutzerkennungen für das DFBnet?

    Wer vergibt die Benutzerkennungen für das DFBnet?

    Die Benutzerkennungen für das DFBnet vergibt grundsätzlich der DFBnet-Administrator des Fußball-Verbandes Mittelrhein.

    Die Vereinsadministratoren der Vereine haben nach Erteilung einer entsprechenden Berechtigung die Möglichkeit, die Zugangskennungen zum DFBnet auf Vereinsebene selber zu verwalten.

    Informationen zur Vereinsadministration erhalten Sie im Fußball-Verband Mittelrhein beim Sachbearbeiter für das DFBnet (Jörg Vanwersch; (T.: 02242-91875-27; M.: joerg.vanwersch(at)fvm.de).

  • Was ist das DFBnet Postfach?

    Was ist das DFBnet Postfach?

    Das geschlossene DFBnet-Postfachsystem basiert auf einem für die Fußballfamilie angepassten Kommunikationsportal.

    Für die Einrichtung und die Nutzung der Postfächer sind Verbände zuständig.

    Im Fußball-Verband Mittelrhein steht grundsätzlich allen Vereinen und Funktionären auf Verbands- und Gliederungsebene je ein Postfach zur Verfügung.

    Die Postfächer werden sowohl von vielen DFBnet-Anwendungen mit Informationen beliefert, als auch mit offiziellen Dokumenten der Verbände bestückt.

  • Was ist der Liveticker und wer kann den Liveticker nutzen?

    Was ist der Liveticker und wer kann den Liveticker nutzen?

    Der Liveticker bringt die Amateurspiele in ganz Deutschland groß raus.

    Es können deutschlandweit nahezu alle Begegnungen bis zur Kreisebene getickert und live auf FUSSBALL.DE verfolgt werden.

    Die offiziellen Daten aus dem DFBnet Spielbericht fließen dabei automatisch in den Liveticker ein. Die Nutzer des Livetickers ergänzen vom Spielfeldrand aus per App spannende Situationen und Highlights im Spielverlauf.

    Das ermöglicht auch im Amateurfußball eine zeitnahe Berichterstattung bis auf die untersten Ebenen und ist ganz ohne professionelle Redakteure möglich.

    Tickern kann grundsätzlich jeder. Egal, ob Spieler, Trainer, Stammgast oder Fan. Alles, was zum Tickern gebraucht wird, ist ein Fanprofil auf FUSSBALL.DE oder eine DFBnet-Kennung.

    Das persönliche Profil auf FUSSBALL.DE ist schnell angelegt und ist kostenlos. Einfach auf FUSSBALL.DE mit E-Mailadresse und Namen registrieren und schon kann es losgehen!

    Getickert wird über die FUSSBALL.DE-App mit dem Smartphone oder Tablet.

  • Welche Hardware- bzw. Softwareausstattung benötige ich für das DFBnet?

    Welche Hardware- bzw. Softwareausstattung benötige ich für das DFBnet?

    Für die reibungslose Nutzung des DFBnet sollten folgende Vorraussetzungen geschaffen werden:

    • ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone)
    • ein aktueller Zugang zum Internet in ausreichender Stärke
    • ein aktueller Webbrowser ist ausreichend (es wird keine weitere Software benötigt, da das DFBnet eine reine Webanwendung ist).

    Die DFBnet APPs (Ergebnismelung und Liveticker) funktionieren sowohl auf IOS als auch auf Android.

Engagement | Marko-Tillmann-Plakette

  • Muss man für die Marko-Tillmann-Plakette vorgeschlagen werden oder kann ich mich auch selber bewerben?

    Muss man für die Marko-Tillmann-Plakette vorgeschlagen werden oder kann ich mich auch selber bewerben?

    Die Teilnahme an den Wettbewerben ist auf Vorschlag und per Bewerbung möglich. Vorschläge können von jedem Vereinsvertreter an den Kreisehrenamtsbeauftragten eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit Vorschläge und Bewerbungen über das Online-Formular einzureichen.

  • Wie kann ich jemanden vorschlagen oder mich selber für die Marko-Tillmann-Plakette bewerben?

    Wie kann ich jemanden vorschlagen oder mich selber für die Marko-Tillmann-Plakette bewerben?

    Du hast zwei Möglichkeiten jemanden für die Marko-Tillmann-Plakette („Fußballhelden“) vorzuschlagen oder Dich selber zu bewerben:

    • Über unser Online-Formular
    • Über den für Deinen Kreis zuständigen Ehrenamtsbeauftragten erhältst Du ein Bewerbungsformular. Den richtigen Ansprechpartner findest Du hier. Der Kreisehrenamtsbeauftragte beantwortet Dir auch gerne Deine Fragen rund um die "Fußballhelden" und die DFB-Aktion Ehrenamt.
  • Wie lange läuft die Vorschlags- und Bewerbungsphase?

    Wie lange läuft die Vorschlags- und Bewerbungsphase?

    Die Vorschlags- und Bewerbungsphase über die Online-Plattform startet jeweils im Frühjahr eines Jahres für die Marko Tillmann Plakette. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du die Formulare auch über Deinen Kreisehrenamtsbeauftragten abfragen.

    Die Möglichkeit Bewerbungen abzugeben endet am 30. September eines jeden Jahres. Dies gilt sowohl für Online-Bewerbungen, als auch für die Abgabe beim Ehrenamtsbeauftragten Deines Kreises.

  • An wen richtet sich die Marko-Tillmann-Plakette?

    An wen richtet sich die Marko-Tillmann-Plakette?

    Die Auszeichnung richtet sich an junge Ehrenamtler, die sich im Fußball engagieren und sich durch ihre persönliche Leistung in besonderem Maße hervorgehoben haben.

    Die Bewerber müssen im Jahr der Ausschreibung mindestens das 16. Lebensjahr vollenden oder maximal das 27. Lebensjahr beginnen. 

  • Wer wählt die Preisträger der Marko-Tillmann-Plakette aus?

    Wer wählt die Preisträger der Marko-Tillmann-Plakette aus?

    Die Entscheidungsstruktur zur Auswahl der Preisträger entspricht der Vorgehensweise des DFB-Ehrenamtspreises. Die Kreisehrenamtsbeauftragten treffen eine Vorauswahl aus allen Vorschlägen und melden maximal drei Kandidaten an den Kreisvorstand. Dieser trifft die finale Auswahl und meldet den/die Kreissieger/in an den Landesverband (Landesehrenamtsbeauftragten). Auf LV-Ebene wird die Auswahl aus allen Kreisen nochmals geprüft und der Preisträger wird vom AK Junges Ehrenamt ausgewählt.

  • Welchen Preis erhält der Preisträger der Marko-Tillmann-Plakette?

    Welchen Preis erhält der Preisträger der Marko-Tillmann-Plakette?

    Der Preisträger erhält neben der Auszeichnung auch einen Qualifizierungsgutschein für einen Lehrgang seiner Wahl.

  • Kann ich mich für die Marko-Tillmann-Plakette und die Fußballhelden gleichzeitig bewerben?

    Kann ich mich für die Marko-Tillmann-Plakette und die Fußballhelden gleichzeitig bewerben?

    Die Möglichkeit einer gleichzeitigen Bewerbung besteht. Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen müssen nur fristgerecht abgegeben werden.

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