SRA in der Kreisliga A
Ansetzung von Schiedsrichterassistenten in der Kreisliga A durch den KSA
In einigen ausgewählten Spielen werden zu Spielen der Kreisliga A durch den Schiedsrichterausschuss auch Assistenten angesetzt. Hier erhalten die Schiedsrichter in der Regel in der Woche vor dem Spiel die Namen der beiden Assistenten durch die Ansetzung im DFBnet.
Unberührt davon bleiben die Anforderungen von SRA durch Vereine. Hier gilt der jeweils aktuelle Spesensatz für Spielleitungen im Gespann auf Kreisebene.
In diesem Fall werden dem Schiedsrichter pauschal 16,00 EUR durch die Kreiskasse überwiesen. Die Spesen und Fahrtkosten werden mit dem Heimverein wie gehabt abgerechnet. Die Schiedsrichter werden gebeten, die Auslagen gegenüber den Schiedsrichtern vorzustrecken und am Spieltag entsprechend abzurechnen. Bei weiteren Fragen steht im KSA Paul Lerschen als Ansprechpartner zur Verfügung!












